Navigation überspringen Sitemap anzeigen

Sind Sie zur Pflegeberatung verpflichtet?

Pflegebedürftige, die Pflegegeld beziehen und zu Hause von Angehörigen ohne die Hilfe eines Pflegedienstes gepflegt werden, müssen sich in regelmäßigen Abständen nach § 37 Absatz 3 SGB XI einer Beratung zur Pflege unterziehen. Dies wird oft auch als verpflichtende Pflegeberatung bezeichnet. Haben Sie einen Pflegegrad zwischen zwei und fünf, sind Sie zu einer persönlichen Beratung verpflichtet. Kommen Sie dieser Pflicht nicht nach, kann Ihr Pflegegeld gekürzt oder sogar ersatzlos gestrichen werden. Der Beratungsbesuch dient der pflegefachlichen und praktischen Unterstützung.

Dabei soll durch die Pflegeberatung die Qualität der Pflege in den eigenen vier Wänden gestärkt und gewährleistet werden. Pflegepersonen erhalten hilfreiche Tipps für ihre individuelle Pflegesituation. Unsere Tabelle verschafft Ihnen einen schnellen Überblick zur persönlichen Orientierung:

  • Pflegegrad 1 = nicht vorgeschrieben
  • Pflegegrad 2 & 3 = 1 x pro Vierteljahr
  • Pflegegrad 4 & 5 = 1 x pro Vierteljahr

Hier die gute Nachricht für alle, die wiederkehrend eine Pflegeberatung durchführen lassen müssen: Der Pflegedienst Aurelia aus Seelze kümmert sich für Sie um alles.

Ihre kostenlose verpflichtende Pflegeberatung (§ 37.3)

In unserem Beratungsbesuch beurteilen wir ganz allgemein die Pflege- und Betreuungssituation. Die Fachkraft soll feststellen, inwieweit pflegende Angehörige die Pflege und Betreuung sicherstellen. Genießen Sie insofern unsere folgenden Leistungen:

  • direkte Organisation eines persönlichen Beratungstermins
  • qualifizierte Pflegeberatung einfach und schnell bei Ihnen zu Hause oder bei uns
  • garantiert kostenlose Abrechnung durch Ihre Pflegekasse

Wir können Ihnen außerdem Maßnahmen empfehlen, um die häusliche Situation zu verbessern. Das umfasst etwa die Kurzzeitpflege, den Bezug von Pflegesachleistungen oder Wohnraumanpassungen, um Barrieren abzubauen.

Das Pflegegeld, das Sie monatlich von den gesetzlichen und privaten Pflegekassen erhalten, ist eine Sozialleistung für anerkannt pflegebedürftige Menschen, die sich zu Hause durch einen pflegenden Angehörigen pflegen und betreuen lassen. Voraussetzung für den Erhalt von Pflegegeld ist die Zuteilung zu einem Pflegegrad. Mit diesem Pflegegeld können Sie den Aufwand für Ihre tägliche Pflege durch Angehörige, Freunde und Bekannte abgelten. Sicher haben Sie oder Ihre pflegende Person noch detaillierte Fragen zum Pflegegeld und der Pflegeberatung. Rufen Sie uns einfach an oder schreiben Sie eine E-Mail.

Zum Seitenanfang Kontaktformular: aktivieren