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Behandlungspflege kann Krankenhausaufenthalt verhindern

Unter Behandlungspflege ist nach der Sozialgesetzgebung die medizinische Pflege zu verstehen, die der behandelnde Arzt explizit für Sie verordnet hat. Zur Sicherstellung werden diese Behandlungen ausschließlich von unseren examinierten Pflegefachkräften aus den Bereichen Gesundheits- und Krankenpflege sowie Altenpflege bei Ihnen zu Hause durchgeführt. Zu den Leistungen der Behandlungspflege gehören:

  • Hilfe bei der Medikamenteneinnahme
  • Wundversorgung und Verbandswechsel
  • Injektionen (Spritzen von Insulin oder Spritzen zur Thrombosevorbeugung)
  • An- und Ausziehen von Kompressionsstrümpfen
  • Anlegen von Kompressionsverbänden
  • Dekubitusbehandlung, Stomaversorgung
  • Blutdruck-, Puls- und Blutzuckermessung

Das Ziel der medizinischen Pflege ist, Erkrankungen auszuheilen oder ein Fortschreiten zu verhindern. Genauso wie mit dem Krankheitsverlauf einhergehende Beschwerden zu reduzieren. Die Notwendigkeit auf Behandlungspflege kann bestehen, wenn die stationäre Krankenhausbehandlung durch die medizinische Pflege im eigenen Zuhause beispielsweise vermieden oder verkürzt werden kann.

Vorteile der medizinischen Pflege für Betroffene

Sie haben auch einen Anspruch auf Behandlungspflege, wenn eine von uns bei Ihnen zu Hause durchgeführte medizinische Leistung die Voraussetzung für weitere Behandlungen durch Ihren Hausarzt ist. In diesem Fall ist unsere häusliche Behandlungspflege Teil des ärztlichen Behandlungsplanes.

Durch die medizinische Behandlungspflege erhalten Sie ihre medizinische Therapie im eigenen Wohnumfeld und müssen nicht täglich die Praxis Ihres Hausarztes aufsuchen. Damit entfallen unnötige Wege und Wartezeiten beim Arzt. Das trägt zu einer Verbesserung Ihrer Lebensqualität und dem Wohlbefinden auch ihrer Angehörigen bei. Des Weiteren erhalten Ihre pflegenden Angehörigen wertvolle Fachinformationen über die medizinische Pflege von unseren examinierten Pflegekräften. Die Kosten der Behandlungspflege übernehmen die Krankenkassen nach SGB V. Für Fragen stehen wir gerne zur Verfügung.

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